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   KG, 12.05.2000 - 7 W 3005/00   

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https://dejure.org/2000,10695
KG, 12.05.2000 - 7 W 3005/00 (https://dejure.org/2000,10695)
KG, Entscheidung vom 12.05.2000 - 7 W 3005/00 (https://dejure.org/2000,10695)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 7 W 3005/00 (https://dejure.org/2000,10695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 148, 485, 493
    Aussetzung des Hauptverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bei noch anhängigem selbständigen Beweisverfahren? (IBR 2000, 347)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1232
  • ZfBR 2000, 414
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Demgegenüber halten andere eine Aussetzung im Hinblick auf § 493 ZPO für zulässig (KG, KGR 2000, 266 = BauR 2000, 1232; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 6).
  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

    Dabei braucht die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob ein Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt werden darf, wenn die vom Gericht der Hauptsache für beweiserheblich gehaltenen Tatsachen in einem selbständigen Beweisverfahren geklärt werden sollen (verneinend: z.B. OLG Dresden, BauR 1998, 595; bejahend: z.B. KG, KGR 2000, 266), nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht

    Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO jedenfalls entsprechend anzuwenden und das Ende der Beweiserhebung ebenso abzuwarten, wie wenn der Beweisbeschluss vom Prozessgericht selbst erlassen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Beschlüsse vom 16.1.2003, 16 W 1/03, und 25.8.2003, 16 W 15/03; im Ergebnis ebenso Kammergericht, KG-Report 2000, 266 f.; OLG München, NJW-RR 1998, 576, die jeweils eine Aussetzung in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO befürworten; anderer Ansicht OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.6.2003, 23 W 24/03; OLG Dresden, MDR 1998, 493).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 12/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahren: Zulässigkeit im Hinblick auf ein anderweit

    Damit ist die die entsprechende Anwendung des § 148 ZPO rechtfertigende Vorgreiflichkeit der Tatsachenfeststellung durch Beweiserhebung gegeben (KG Berlin KGR 2000, 266; OLG München NJW-RR 1998, 576).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 13/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahren: Zulässigkeit im Hinblick auf ein anderweit

    Damit ist die die entsprechende Anwendung des § 148 ZPO rechtfertigende Vorgreiflichkeit der Tatsachenfeststellung durch Beweiserhebung gegeben (KG Berlin KGR 2000, 266; OLG München NJW-RR 1998, 576).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03

    Voraussetzungen der Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

    Soweit teilweise die Aussetzung des anhängigen Rechtsstreits in der Hauptsache im Hinblick auf das selbständige Beweisverfahren analog § 148 ZPO für zulässig erachtet wird (so KG, KG-Report 2000, 266 und OLG München, NJW-RR 1998, 576), wird dies begründet damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig sei und es dann aber auch möglich sein müsse, das danach anhängig gemachte Hauptsacheverfahren auszusetzen, weil anderenfalls die Zulassung der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren wenig Sinn machen würde.
  • LG Berlin, 04.11.2013 - 37 OH 1/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt des Übergangs des Verfahrens auf das

    Die Aussetzung des Hauptsacheverfahrens gemäß § 148 ZPO im Hinblick auf ein zuvor eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren wird in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls als zulässig angesehen (BGH, Beschluß vom 26.10.2006 - VII ZB 39/06 - Kammergericht, Beschluß vom 12.5.2000 - 7 W 3005/00 -).
  • LG Dresden, 28.09.2005 - 10 O 3727/04
    Es genügt, wenn eine Vorfrage beiden Verfahren gemeinsam ist oder wenn sich widersprechende Entscheidungen vermieden werden, zwei Prozesse sinnvoll aufeinander abgestimmt werden sollen (OLG Köln Beschl. v. 7.6.1988 - 19 W 22/88 NJW-RR 1988, 1172; OLG München Beschl. v. 11.11.1994 - 15 W 1742/94 OLGReport München 1995, 91 = NJW-RR 1995, 779; OLG München Beschl. v. 20.2.1997 - 28 W 705/97 NJW-RR 1998, 576; KG Beschl. v. 12.05.2000 - 7 W 3005/00 KGReport Berlin 2000, 266; Peters in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. A. § 148 Rn. 10).
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